Ein weiterer wichtiger Bestandteil jeder Bewerbung ist der Lebenslauf. Im Gegensatz zum Anschreiben muss dieser jedoch nicht sonderlich vielen Formatierungsvorschriften entsprechen. Beim meist geforderten tabellarischen Lebenslauf gibt es keine vorgeschriebene Norm, wie dieser auszusehen hat. Hierbei gilt also, aufzufallen und sich somit deutlich von den Konkurrenten abzuheben. Doch Vorsicht, wer zu viel Extravaganz beim Lebenslauf wagt, fällt negativ aus. Stattdessen ist eine übersichtliche Gliederung sinnvoll, die chronologisch von der aktuellen Tätigkeit bis zum Grundschule lückenlos zeigt, in welchem Beruf und bei welchen Unternehmen man wann beschäftigt war. Gegebenenfalls kann man zu jeder Tätigkeit in ein paar Stichwörtern wiedergeben, welche Aufgaben man dort vorrangig wahrgenommen hat.
Aus Gründen einer ansprechenden Optik kann man seinen Lebenslauf zudem in verschiedene Kategorien einteilen, die man mit Abätzen und Überschriften sorgfältig voneinander trennt. So könnte man die persönlichen Angaben beispielsweise zuerst nennen, ehe man auf den Aspekt Berufserfahrung kommt, gefolgt von der Berufsausbildung, der Schulbildung und schließlich den besonderen Fähigkeiten. Dort können Sprach-und PC-Programmkenntisse genannt werden, aber auch erworbene Zertifikate, besuchte Seminare oder ehrenamtliche Tätigkeiten. Auch wenn das Mitschicken eines Lichtbildes nicht mehr Pflicht ist, so können sich potenzielle neue Arbeitgeber mit Hilfe eines ansprechenden Fotos dennoch einen guten ersten Eindruck verschaffen.
Nicht zu empfehlen sind Schnappschüsse oder Fotos, die aus anderen Fotos herausgeschnitten wurden. Stattdessen sollte man lieber den Fotografen aufsuchen und professionelle Bewerbungsbilder machen lassen.